1. BC Marburg  -  Boxsport - Basics
Einige Grundlagen und Begriffsbestimmungen des (Amateur-) Boxsports
(Auszüge aus: WETTKAMPFBESTIMMUNGEN DES DABV)
Als Ausdruck sportlicher Auffassung beginnen die Kämpfer vor dem Gongschlag zur ersten Runde
und beenden nach der Verkündung des Urteils den Kampf mit Handschlag.
Der Zeitnehmer, der bei Meisterschaften grundsätzlich eine Kampfrichterlizenz besitzen  muss, gibt durch deutlich vernehmbare Zeichen den Beginn und Schluss einer jeden Runde an. Ferner gibt er fünf Sekunden vor Ablauf der Pause das Kommando "Ring frei", nach welchem der Sekundant den Ring sofort zu verlassen hat. Desgleichen ruft er kurz vor  Beginn die Nummer der Runde aus.

Seine Kommandos lauten:
Ring frei  - Runde 1
Ring frei  - Runde 2
Ring frei  - Runde 3
Ring frei  - Runde 4

Bei der letzten Runde einer Veranstaltung kann die Ankündigung lauten:
"Ring frei zur letzten Runde".

Der Ringrichter überwacht die Einhaltung der Vorschriften während des Kampfes.
Er ermahnt, verwarnt oder disqualifiziert einen oder beide Kämpfer, je nach der Schwere des Verstoßes.
Die RIngrichter-Kommandos:
bei Unterbrechung des Kampfes "stop"
bei Fortsetzung des Kampfes "box",
zum erforderlichen Lösen einer Umklammerung "break".


Alle Wettkämpfe sind in einem Ring auszutragen, dessen Seilviereck mindestens 4,90 m und höchstens 6,10 m im Quadrat sein muss. Hochringe dürfen höchstens 1,22 m hoch sein.
 

Die Kämpfer müssen mit leichten Sportschuhen (ohne Haken und Nägel), mit einer Sporthose und einem ärmellosen Trikot bekleidet sein. Hose und Trikot müssen sich nicht nur von der Kampfbekleidung des Gegners, sondern auch untereinander in ihrer Farbe so unterscheiden, dass die Gürtellinie deutlich sichtbar ist. Im übrigen hat der Veranstalter für diesen Zweck zwei verschiedenfarbige (rot und blau), mindestens 8 cm breite und 150 cm lange Bänder bereitzuhalten.
Die Kämpfer müssen einen Tiefschutz tragen.
Kämpfer dürfen nichts tragen, was Verletzungen verursachen könnte (Ringe, Halsketten, Schnallen, Gürtel usw.).
Die Verwendung eines Mundschutzes beim Wettkampf ist Pflicht.
Jeder Athlet muss beim Wettkampf einen von der AIBA zugelassenen und vom DABV mit einem Prüfstempel versehenen Kopfschutz tragen.
Die Kampfhandschuhe müssen für alle Alters- und Gewichtsklassen auf je zehn Unzen (284 g) geeicht, mit Prüfmarke des DABV versehen, im guten Zustand und gleichwertig sein.
Die benötigten Handschuhe sind vom Veranstalter (Ausrichter) zu stellen. Dabei sind bei Ligakämpfen und Meisterschaften in der roten Ecke rote Handschuhe und in der blauen Ecke blaue Handschuhe zu verwenden.
Die Handschuhe werden vor dem Kampf vom Ringrichter überprüft.

Die Kämpfe der Junioren und Seniorenklasse werden über vier Runden zu je zwei Minuten ausgetragen
mit je einer Minute Pause zwischen den Runden.

Kämpfe der Altersklasse Jugend A gehen über eine Distanz von drei Runden zu je 2 Minuten
mit je einer Minute Pause zwischen den Runden.

Kämpfe der Altersklasse Jugend B gehen über eine Distanz von drei Runden zu je 2 Minuten
mit je einer Minute Pause zwischen den Runden.

Die Rundendauer für weibliche Boxer wird auf drei Runden zu je 2 Minuten festgelegt,
mit je einer Minute Pause zwischen den Runden.

Jeder Kämpfer hat Anspruch auf einen Sekundanten und einen Helfer. Der Sekundant muss mindestens im Besitz einer vom zuständigen LV erteilten gültigen Übungsleiterlizenz sein. Bei allen Veranstaltungen des DABV müssen die amtierenden Sekundanten mindestens im Besitz der" B-Trainerlizenz" sein. Die Lizenzen sind dem Delegierten vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.

Der Sekundant ist berechtigt, durch Werfen des Handtuches für seinen Kämpfer den Kampf aufzugeben, jedoch nicht, wenn der Ringrichter zum "Anzählen" den Kampf unterbricht. Weder der Sekundant noch der Helfer dürfen während des Zählens das Ringpodium betreten.

Das Kampfgericht (KG) besteht aus dem Ringrichter, den/dem Punktrichtern), dem
 Zeitnehmer, den Mitgliedern des Schiedsgerichts (Delegierter). Bei größeren Wettbewerben sollten die Mitglieder des Kampfgerichts wechseln. Die amtierenden Kampfrichter und das Schiedsgericht (Delegierter) müssen im Besitz einer DABV-Kampfrichterlizenz sein.


Die Boxtauglichkeit der Kämpfer ist alljährlich, beginnend mit dem 01. Dezember des Vorjahres, bis zum 01. Februar des laufenden Jahres ärztlich zu überprüfen und durch Unterschrift und Stempel im Startausweis zu bestätigen. Die Jahresuntersuchung darf nicht am Veranstaltungstag erfolgen.

Vor jedem Kampf muss der Kämpfer auf seine Boxfähigkeit hin ärztlich untersucht werden. Boxuntauglichkeit muss umgehend in das Kampfprotokoll eingetragen werden. Stellt der Arzt fest, dass der Kämpfer nicht boxtauglich ist, so ist der Kämpfer für die          Veranstaltung gesperrt. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Der Ringarzt muss vom Veranstalter (Ausrichter) gestellt werden. Haben beide Kämpfer oder Mannschaften einen Ringarzt mitgebracht, so ist für die ärztliche Untersuchung sowie auch für die Tätigkeit am Ring jeder Arzt für seine eigenen Boxer verantwortlich.

Ohne Arzt dürfen keine öffentlichen Kämpfe durchgeführt werden.
Während der Abwesenheit des Arztes ist die Veranstaltung bis zu seiner Rückkehr zu unterbrechen.

 Die Punktrichter haben unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund der vorgeschriebenen Punktwertung die Leistungen der Kämpfer zu beurteilen. Die Ergebnisse ihrer Bewertung haben sie nach jeder Runde unverzüglich in die Punkttabellen einzutragen, wobei die Verwarnungen besonders zu vermerken sind. Nach Errechnen des Gesamtresultats sind die Punkttabellen dem Ringrichter/in zu übergeben. Hilfspunkte können auf dem Punktzettel vermerkt werden.

                      Bei der Punktwertung werden berücksichtigt:
                      a) Jeder Treffer, der vorschriftsmäßig landet, wird mit einem Hilfspunkt bewertet. Ein Treffer
                      gilt als vorschriftsmäßig, wenn er mit demjenigen gepolsterten Teil des Handschuhes trifft,
                      der bei ungeschützter Faust den ersten Ansatzgliedern der vier Finger jeder Hand oder den
                      Ansatz- oder Endknöcheln dieser Fingerglieder entspricht. Treffer müssen gegen die vordere
                      Hälfte von Kopf oder Körper oberhalb der Gürtellinie unbehindert mit dem Gewicht des
                      Körpers oder der Schulter gelandet werden.
                      b) Eine saubere und erfolgreiche Verteidigungshandlung (erfolgreiches Ausweichen oder
                      Abwehr) mit Gegenstoß, durch die der Angriff des Gegners erfolglos wird, wird mit einem
                      Hilfspunkt bewertet. Wird bei der Verteidigungsaktion ein Gegentreffer (siehe a) erzielt,
                      werden zwei Hilfspunkte vergeben.
                      c) Jeder Nahkampf ist ohne Berücksichtigung der Einzeltreffer nach seinem Gesamteindruck
                      zu bewerten. Der hierbei bessere Kämpfer erhält je nach dem Grad seiner Überlegenheit
                      einen oder zwei Hilfspunkte. Um den besseren Nahkämpfer nicht zu benachteiligen, hat der
                      Ringrichter einen sich entwickelnden Nahkampf nicht durch "break" Kommandos zu
                      behindern. Im Gegensatz zum Nahkampf ist der Halbdistanzkampf nach den
                      vorangegangenen Bestimmungen zu bewerten.
                      d) Für Technik, Verteidigung, sauberes Boxen und genaues Treffen sowie bessere Taktik
                      werden am Ende jeder Runde dem besseren, geschickteren Boxer ein oder zwei Hilfspunkte
                      zuerkannt.
                      e) Jede Verwarnung zählt für den Gegner des Verwarnten drei Hilfspunkte,die beim
                      computergesteuerten Punkten durch 2 Treffer ersetzt werden. Verwarnungen des
                      Ringrichters, die der Punktrichter ebenfalls anerkennt, sind mit einem "W" in die Spalte des
                      Verwarnten einzutragen. Betrachtet der Punktrichter die durch den Ringrichter verwarnte
                      Handlung nicht als regelwidrig, so hat er dies durch ein "X" in der Spalte des Verwarnten zu
                      vermerken. Dem Gegner des Verwarnten werden dabei keine Hilfspunkte zuerkannt.
                      Regelverstöße, die der Ringrichter nicht ahndet, können jedoch vom Punktrichter bestraft
                      werden. In diesem Falle macht er ein "J" in die Spalte des betreffenden Kämpfers. Die
                      Ursache ist kurz in der Punkttabelle zu begründen (Kopfstoß, Festhalten usw.).
                      Gewertet wird jede Runde mit 20 Wertungspunkten. Bruchteile von Punkten können nicht
                      gegeben werden. Drei Hilfspunkte ergeben einen Wertungspunkt. Nach Beendigung der
                      Runde werden die Hilfspunkte des Unterlegenen von der Summe der Hilfspunkte des
                      Besseren abgezogen. Für je drei verbleibende Hilfspunkte wird dem schlechteren Kämpfer
                      von 20 Wertungspunkten (Höchstzahl) ein Verlustpunkt abgezogen. Zwei übriggebliebene
                      Hilfspunkte werden zu einem Wertungspunkt erhöht, ein übrigbleibender Hilfspunkt wird nicht
                      berücksichtigt. Jede Runde ist in ich abgeschlossen zu bewerten. Um Fehlentscheidungen
                      zu vermeiden, ist bereits die erste und auch die zweite Runde mit der gebotenen Sorgfalt
                      und Strenge zu beurteilen. Der Sieg wird dem Kämpfer zugesprochen, der am Schluss des
                      Kampfes die höhere Zahl an Wertungspunkten hat. Haben beide Kämpfer die gleiche Zahl
                      von Wertungspunkten, so lautet das Urteil "Unentschieden". Bei Meisterschaften (Turnieren)
                      - mit Ausnahme der Bestimmungen des § 11 Ziff. 4 - sowie in internationalen Kämpfen
                      soweit keine andere Abmachung erfolgt ist muss ein Sieger ermittelt werden. Bei
                      Punktgleichheit am Schluss des Kampfes ist der Sieg dem Kämpfer zu geben, der
                      a) die bessere Technik und Taktik oder
                      b) die bessere Verteidigung gezeigt hat.
                      Der Punktrichter hat in diesem Fall seine Entscheidung auf der Punkttabelle einzutragen.
 


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zu den DABV Wettkampfbestimmungen für Frauenboxen

                               Für das Frauenboxen sind die Satzung und Ordnungen sowie die Wettkampfbestimmungen
                                 des DABV rechtsverbindlich einschließlich den Zusätzen und Ergänzungen in den
                                 nachstehenden Paragraphen:
                                 § 5 Deutsche Einzelmeisterschaften, § 21
                                 Wettkampfkleidung-Handschuhe-Bandagen-Mundschutz-Kopfschutz, § 22 Ärztliche
                                 Unter-suchung und Betreuung, §23 Gewichtsklassen §24 Gewichtskontrolle § 38 "Zu Boden"
                                 §40 Schutzbestimmungen.
                                 Nachstehend die Änderungen bzw. Ergänzungen für Frauenboxen der vorstehenden
                                 "WB-Paragraphen":
                                                                 § 5
                                                   Deutsche Einzelmeisterschaften
                                 Die Austragung der Deutschen Einzelmeisterschaften erfolgt gemäß der Ausschreibung des
                                 Deutschen Boxsport Verbandes.
                                                                § 21
                                 Wettkampfkleidung-Handschuhe-Bandagen Mundschutz - Kopfschutz
                                 Frauen können einen passenden Brustschutz tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann
                                 zusätzlich getragen werden.
                                 Das Tragen eines Tiefschutzes ist freigestellt.
                                                                § 22
                                               Ärztliche Untersuchung und Betreuung
                                 Bei Veranstaltungen, bei denen Frauen und Männer boxen, ist das Wiegen und die ärztliche
                                 Untersuchung getrennt vorzunehmen.
                                 Vor jedem Start einer Boxerin ist eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen, die besagt, dass
                                 keine körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine Schwangerschaft vorliegt. Diese
                                 Erklärung muss von jeder Kämpferin unterschrieben werden. Bei Minderjährigen muss diese
                                 Erklärung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigen unterschrieben werden.

                                 Werden in dieser Erklärung unrichtige Angaben gemacht ist die Kämpferin bzw. der
                                 Erziehungsberechtigte allein verantwortlich für die Folgen, die aus diesen unrichtigen
                                 Angaben resultieren.
                                                        § 23 Gewichtsklassen
                                 Die 13 Gewichtsklassen für Juniorinnen und Seniorinnen:
                                 Papiergewicht                                                 bis 42 kg
                                 Halbfliegengewicht                                          bis 45 kg
                                 Fliegengewicht                                                bis 48 kg
                                 Bantamgewicht                                               bis 51 kg
                                 Federgewicht                                                 bis 54 kg
                                 Leichtgewicht                                                 bis 57 kg
                                 Halbweltergewicht                                          bis 60 kg
                                 Weltergewicht                                                 bis 63 kg
                                 Halbmittelgewicht                                            bis 66 kg
                                 Mittelgewicht                                                 bis 69 kg
                                 Halbschwergewicht                                        bis 73 kg
                                 Schwergewicht                                               bis 77 kg
                                 Superschwergewicht                                      üb. 77 kg

                                 Die 15 Gewichtsklassen für Kämpferinnen der Altersklasse Jugend A:
                                 Papiergewicht                                               bis 38 kg
                                 Papiergewicht                                               bis 40 kg
                                 Papiergewicht                                               bis 42 kg
                                 Halbfliegengewicht                                        bis 45 kg
                                 Fliegengewicht                                              bis 48 kg
                                 Bantamgewicht                                             bis 51 kg
                                 Federgewicht                                               bis 54 kg
                                 Leichtgewicht                                               bis 57 kg
                                 Halbweltergewicht                                           bis 60 kg
                                 Weltergewicht                                                 bis 63 kg
                                 Halbmittelgewicht                                           bis 66 kg
                                 Mittelgewicht                                                 bis 69 kg
                                 Halbschwergewicht                                        bis 73 kg
                                 Schwergewicht                                              bis 77 kg
                                 Superschwergewicht                                      üb. 77 kg

                                 Die 20 Gewichtsklassen für Kämpferinnen der  Altersklasse Jugend B und Jugend C:
                                 Papiergewicht                                                 bis 28 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 30 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 32 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 34 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 36 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 38 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 40 kg
                                 Papiergewicht                                                 bis 42 kg
                                 Halbfliegengewicht                                          bis 45 kg
                                 Fliegengewicht                                                 bis 48 kg
                                 Bantamgewicht                                                 bis 51 kg
                                 Federgewicht                                                 bis 54 kg
                                 Leichtgewicht                                                 bis 57 kg
                                 Halbweltergewicht                                          bis 60 kg
                                 Weltergewicht                                                 bis 63 kg
                                 Halbmittelgewicht                                            bis 66 kg
                                 Mittelgewicht                                                 bis 69 kg
                                 Halbschwergewicht                                 bis 73 kg
                                 Schwergewicht                                       bis 77 kg
                                 Superschwergewicht                               üb. 77 kg
 
 
 
 

§ 24   Gewichtskontrolle
                                 Boxerinnen dürfen sich in Trikot und Hose wiegen lassen. Um das tatsächliche
                                 Körpergewicht zu ermitteln, werden dann bei jeder Teilnehmerin beim Wiegen für die
                                 Kampfkleidung 200 g vom festgestellten Gewicht abgezogen.

                                                               § 38   " Zu Boden "
                                 Wenn eine Boxerin in einer Runde zweimal oder im gesamten Kampfverlauf dreimal
                                 angezählt wird, hat der Ringrichter den Kampf abzubrechen.
 

                                                             § 40   Schutzbestimmungen

                                 Kämpfe zwischen weiblichen und männlichen Boxern sind nicht zulässig. 


>> Das komplette Regelwerk finden Sie z.B. auf der site des AC Einigkeit Elmshorn.



 


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